Endnutzer-Lizenzvertrag

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ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG WICHTIG - SORGFÄLTIG LESEN: Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag für die Intergraph Corporation („EULA“) ist ein rechtsgültiger Vertrag von und zwischen „Ihnen” (entweder einer natürlichen oder einer einzelnen juristischen Person) und der Intergraph Corporation im Geschäft der Abteilung Security, Government & Infrastructure von Intergraph („Intergraph“) für das / die mit diesem EULA gelieferten Intergraph-Software Produkt(e) („SOFTWAREPRODUKT“), die die Computer-Software, die Kopie des Objekt-Codes und den gesamten Inhalt der Dateien, Disk(s), CD-ROM(s) oder andere Medien enthält, mit denen dieser EULA versehen ist, einschließlich aller Vorlagen, gedruckten Materialien und Online- bzw. elektronischer Dokumentation. Alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS sowie alle Updates des SOFTWAREPRODUKTS, falls vorhanden, werden von Intergraph gemäß den Bestimmungen dieses EULA für Sie lizenziert. Jede Software, und dies gilt ohne Einschränkung für alle quelloffenen Komponenten und/oder Upgrades, die mit einem separaten Endbenutzer-Lizenzvertrag in Zusammenhang stehen, wird Ihnen gemäß den Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages bereitgestellt. Durch Installation, Kopieren, Herunterladen, Aufrufen oder sonstige Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS, erklären Sie sich mit den Bedingungen dieses EULA einverstanden, die Vorrang vor allen anderen Dokumenten haben und die Ihre Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS regelt, es sei denn, Intergraph und Sie haben sich auf einen unterschriebenen Lizenzvertrag mit Intergraph geeinigt, der speziell die Lizenzierung des (der) einschlägigen SOFTWAREPRODUKTS/SOFTWAREPRODUKTE für ein gesondertes Geschäft beinhaltet. In diesem Fall hat die unterzeichnete Lizenzvereinbarung Vorrang und regelt Ihre Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS. Sie bestätigen, dass dieses EULA einen ebenso einklagbaren Vertrag gegen Sie darstellt wie auch jeder schriftliche ausgehandelte Vertrag, der von Ihnen unterschrieben wurde. Wenn Sie den Bedingungen dieses EULA nicht zustimmen, sind Sie nicht befugt, das SOFTWAREPRODUKT herunterzuladen, zu installieren oder zu verwenden. 1.0 DEFINITIONEN. 1.1 „Kern“ bezeichnet einen physischen Prozessor auf einem Computerserver, der auf die Basisbefehle, die den Computer antreiben, reagieren und diese ausführen kann. Eine Central Processing Unit (CPU) kann einen oder mehrere Kerne besitzen, und ein Server kann mehrere CPU-Sockel aufweisen, die jeweils mehrere Kerne besitzen können. 1.2 „Desktop-basiertes SOFTWAREPRODUKT“ bezeichnet eine eigenständige Anwendung, die von einem lokalen Laufwerk aus läuft und für ihren Betrieb keiner Netzwerkverbindung bedarf. 1.3 „Installationsanleitung“ bezeichnet eine Computerdatei in einem Microsoft Word- oder Adobe PDF-Dokument oder in einer Textdatei, das/die Informationen enthält, die ein Nutzer möglicherweise benötigt, um ein SOFTWAREPRODUKT-Programm zu installieren oder laufen zu lassen. 1.4 „Primärlizenz“ sind / ist die Lizenz(en) des SOFTWAREPRODUKTS, die Ihnen für den allgemeinen Einsatz von diesem EULA genehmigt werden. 1.5 „Zusatzlizenz“ ist eine / mehrere Lizenz(en) des SOFTWAREPRODUKTS, das von Intergraph für ausgewählte Software-Lösungen zur Verfügung gestellt wird und die Primärlizenz für bestimmte Zwecke erweitert. Jede Zusatzlizenz erfordert eine Primärlizenz und die Laufzeit der Zusatzlizenz darf die Laufzeit der geltenden Primärlizenz nicht überschreiten. 1.6 „System“ ist ein physischer oder betrieblicher Ort, an dem das SOFTWAREPRODUKT auf einem individuellen Server lokalisiert ist und betrieben wird oder an den von Intergraph eine einzelne Betriebsidentifikationsnummer („Standort-ID“) zugewiesen wurde. 1.7 „Update“ ist jede modifizierte Version und jedes Fix oder Patch des SOFTWAREPRODUKTS. 1.8 „Upgrade“ ist jede neue Version des SOFTWAREPRODUKTS, die Folge einer größeren oder kleineren Änderung der Architektur des SOFTWAREPRODUKTS ist. Upgrades können separate EULAS haben. Das mit dem Upgrade gelieferte EULA wird alle Software-EULAS oder unterzeichnete Lizenzvereinbarungen im Zusammenhang mit früheren Versionen des SOFTWAREPRODUKTS ersetzen. 1.9 „Nutzer“ bezieht sich auf Sie oder eine von Ihnen beschäftigte Person. Ein Nutzer kann auch Ihr Vertragspartner sein, der in Ihrem Namen die vorübergehende Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS zum Anbieten Ihrer Dienste benötigt. 1.10 „Web-basiertes SOFTWAREPRODUKT“ bezeichnet ein auf einem Netzservice basierendes SOFTWAREPRODUKT, auf das die Nutzer ausschließlich über das World Wide Web, das Internet oder das Intranet zugreifen. 1.11 „XML Files“ sind die XML (Extensible Markup Language)-Dateien, die durch das SOFTWAREPRODUKT erstellt werden, sofern diese vorhanden sind. 1.12 „XSL-Stylesheets“ ist die XSL (Extensible Stylesheet Language) Darstellung einer Klasse von XML-Dateien, die, wenn im SOFTWAREPRODUKT enthalten, beschreiben, wie ein Beispiel dieser Klasse in ein XML (Extensible Markup Language) Dokument umgewandelt wird, das das Formatierungsvokabular verwendet. 2.0 LIZENZGEWÄHRUNG. Sofern Sie keine der Bestimmungen oder Bedingungen dieses EULA verletzen, gewährt Ihnen Intergraph hiermit eine begrenzte, nicht-exklusive Lizenz zur Installation und Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS, und zwar ausschließlich in Objektcodeform, streng für Ihren internen Gebrauch bestimmt und streng im Einklang mit diesem EULA. Die Lizenz ist nicht übertragbar, sofern nicht anders in diesem EULA festgelegt. Sie übernehmen die volle Verantwortung für die Auswahl des SOFTWAREPRODUKTS, für die Erzielung des von Ihnen gewünschten Ergebnisses sowie für die Installation, Verwendung und die aus dem SOFTWAREPRODUKT erzielten Ergebnisse. 2.1 Mindestanforderungen. Das SOFTWAREPRODUKT setzt unter Umständen spezifische Mindeststandards in Software, Hardware und/oder Internet-Verbindung von Ihrem System voraus. Die spezifischen Mindeststandards in Software, Hardware und/oder Internet-Verbindung variieren je nach SOFTWAREPRODUKT und je nach Art der Lizenz und sind von Intergraph auf Anfrage erhältlich. 2.2 Lizenzart und -modus. SOFTWAREPRODUKTE sind entweder als Primärlizenzen oder Zusatzlizenzen lizensiert. Es gibt zwei (2) Arten von Primärlizenzen und sieben (7) Arten von Zusatzlizenzen, wie unten beschrieben. Je nach Art Ihrer Lizenz kann diese entweder im Concurrent-Use-Modus oder Node-Locked-Modus verwendet werden. Lizenzart und -modus für das von Ihnen abonnierte oder erhaltene SOFTWAREPRODUKT werden in der Produktbeschreibung, die im mit dem Produkt gelieferten Angebot oder auf der Verpackung angegebenen ist, genau benannt (durch Abkürzungen näher erläutert). Wenn ein elektronisches Lizenz Manager-Tool in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten ist, wird die Lizenzart durch das Intergraph-Lizenz-System verifiziert. Sofern nicht anders angegeben, sind Ihre Lizenzart und -modus eine Node-Locked-Primärlizenz. Jede Lizenz des SOFTWAREPRODUKTS unterliegt den Bedingungen dieses EULA. 2.2.1 Primärlizenzen werden unten beschrieben: (a) Concurrent-Use-Modus (CC) ermöglicht das Ein- und Auschecken der insgesamt verfügbaren Lizenzen des SOFTWAREPRODUKTS für Benutzer. Zu jedem Zeitpunkt können Sie so viele Kopien des SOFTWARE-PRODUKTS laufen lassen, wie Sie Lizenzen besitzen. Wenn das SOFTWAREPRODUKT, wie in der Installationsanleitung beschrieben, im Wartebetrieb laufen kann, darf ein Nutzer eine Lizenz aus dem System für den mobilen Einsatz oder zu Hause auschecken, wodurch die Gesamtzahl der Lizenzen im Lizenz-Pool reduziert wird, bis die Lizenz wieder in das System eingecheckt wird. Wenn das SOFTWAREPRODUKT nicht im Wartebetrieb laufen kann, wird für den mobilen PC oder den Computer zu Hause eine Node-Locked-Lizenz erforderlich. Wenn die erwartete Zahl der Benutzer des SOFTWAREPRODUKTS die Zahl der erworbenen Lizenzen übersteigt, und kein Lizenz-Manager-Tool in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten ist, müssen Sie angemessene Maßnahmen oder Verfahren nutzen, um sicherzustellen, dass die Zahl der Personen, die mit dem SOFTWAREPRODUKT gleichzeitig arbeitet, die Anzahl der Lizenzen nicht übersteigt. Sie erklären sich mit der Verwendung eines Lizenzverfahrens, von Lizenzdateien, Hardware-Keys und anderen Sicherungsinstrumenten in Verbindung mit dem SOFTWAREPRODUKT einverstanden und erklären, nicht zu versuchen, solche Instrumente zu umgehen, nachzubauen oder zu kopieren. (b) Node-Locked-Modus (NL) erlaubt das Speichern einer einzigen Kopie des SOFTWAREPRODUKTS auf der Festplatte einer einzigen Workstation und die Ausführung von dieser. Für Software zum Einsatz auf einem Handheld-Gerät bezeichnet NL die Ausführung auf einem einzigen benannten Handheld-Gerät. 2.2.2 Zusätzliche Lizenzen sind im Folgenden beschrieben: (a) Backup-Lizenz (BCK) ist ausschließlich für den „kalten Bereitschaftszustand” lizensiert, wenn im Versagensfall der Primärlizenz die manuelle Umschaltung des SOFTWAREPRODUKTS auf die Zusatzlizenz erforderlich ist. (b) Entwicklerlizenz (DEV) ist eine Lizenz für ein web-basiertes SOFTWAREPRODUKT, das zum Zwecke der Entwicklung und dem Testen Ihrer mit dem SOFTWAREPRODUKT gebauten Webseite ausschließlich in Verbindung mit der Primärlizenz eines solchen SOFTWAREPRODUKTS geliefert wird. Entwicklerlizenzen dürfen nicht für die Herstellung verwendet werden (bspw. einer voll eingesetzten Webseite). (c) Lastverteilungslizenz (LOB) ist eine Lizenz eines Web-basierten SOFTWAREPRODUKTS und zwar ausschließlich für den Einsatz als Zweit- oder nachfolgende Lizenz auf einem Web-Cluster zum Ausbalancieren der Last der Primärlizenz auf mehreren Servern, die durch eine (1) IP-Adresse vertreten werden. (d) Redundante Lizenz (RDT) ist ausschließlich für „heißen Bereitschaftszustand“ lizenziert, wenn im Versagensfall der Primärlizenz die automatische Umschaltung des SOFTWAREPRODUKTS auf die Zusatzlizenz erforderlich ist. (e) Test-Lizenz (TST) ist ausschließlich für Testzwecke lizenziert. Intergraph erlaubt jedoch die Nutzung der Test-Lizenz für kostenlose Trainings auf dem Test-Server für maximal 30 (dreißig) Tage im Jahr. (f) Trainingslizenz (TRN) ist ausschließlich für Trainingszwecke lizenziert. (g) Sekundärlizenz (SEC oder TFB) wird für nicht-produktive Zwecke für Schulungen, Entwicklung, Tests, Ausfallsicherung, Backup usw. ausgegeben. Die Anzahl der Sekundärlizenzen darf nicht die Anzahl der käuflich erworbenen Primärlizenzen übersteigen. 2.3 Updates und Upgrades. Wenn das SOFTWAREPRODUKT ein Update oder Upgrade auf eine frühere Version des SOFTWAREPRODUKTS ist, müssen Sie über eine gültige Lizenz für diese frühere Version verfügen, um das Update oder Upgrade zu verwenden. Das SOFTWAREPRODUKT und etwaige frühere Versionen dürfen nicht von Dritten verwendet oder an Dritte übertragen werden. Alle Updates und Upgrades werden Ihnen auf Lizenz-Austauschbasis zur Verfügung gestellt und unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen des EULA, die mit der neuesten Version des SOFTWAREPRODUKTS mitgeliefert wurde. Durch Installation eines Updates oder Upgrades (i) stimmen Sie zu, die Verwendung der vorherigen Version des SOFTWAREPRODUKTS freiwillig zu beenden, außer wenn die vorherige Version für den Übergang zur Nutzung des Updates oder Upgrades erforderlich ist, und (ii) Sie sind damit einverstanden, dass alle Verpflichtungen, die Intergraph möglicherweise zur Unterstützung der vorherigen Versionen des SOFTWAREPRODUKTS hat, nach der Verfügbarkeit des Updates enden. Wenn ein Update zur Verfügung gestellt wird, werden Sie umgehend Maßnahmen ergreifen, um solch ein Update von Intergraph zu installieren. Versäumen Sie dies, akzeptieren Sie, dass das SOFTWAREPRODUKT möglicherweise nicht richtig funktioniert oder dass Sie nicht in der Lage sein werden, alle Vorteile der verfügbaren Funktionen des SOFTWAREPRODUKTS zu nutzen. In solch einem Fall wird Intergraph für zusätzliche Kosten nicht haften, die in Folge Ihres Versäumnisses, solche Updates zu installieren, entstehen. 3.0 RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Informationen zu spezifischen Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der GeoMedia Viewer Software, Beta-Software, Software Evaluation und Educational Software sind am Ende dieses EULA angegeben. 3.1 FOLGENDE PROZESSE SIND FÜR IHRE LIZENZ ERLAUBT: 3.1.1 Sie dürfen eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS in maschinenlesbarer oder gedruckter Form und ausschließlich für Backup-Zwecke anfertigen. Intergraph behält die Eigentumsrechte an allen durch den Nutzer erstellten Kopien. Sie dürfen die Rechte an einer Backup-Kopie nicht weitergeben, außer Sie geben alle Rechte an dem SOFTWAREPRODUKT sowie der Lizenz, wie in Abschnitt 3.1.2 angegeben, weiter. Jedes weitere Kopieren des SOFTWAREPRODUKTS, jede Verwendung von Kopien über die Anzahl der Kopien, die Sie verwenden dürfen und für die Sie bezahlt haben, hinaus und jede Verbreitung des SOFTWAREPRODUKTS, die nicht ausdrücklich gemäß diesem EULA gestattet ist, stellt eine Verletzung dieses EULA sowie bundesrechtlicher oder anderer einschlägiger Rechtsvorschriften dar. 3.1.2 Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT und die Lizenz innerhalb Ihres Unternehmens übertragen (Intra-Company Übertragungsrichtlinie), dies allerdings immer vorbehaltlich der Intergraph Security, Government & Infrastructure Software Übertragungsrichtlinie („SG&I Software Übertragungsrichtlinie”) und den Bedingungen dieses EULA. Die SG&I Software Übertragungsrichtlinie wird von Intergraph auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Wenn Sie das SOFTWAREPRODUKT übertragen, müssen Sie gleichzeitig alle Kopien, Modifikationen oder zusammengeführte Teile, in welcher Form auch immer, an dieselbe Partei übertragen, oder die nicht übertragenen Teile zerstören. 3.1.3 Für ein web-basiertes SOFTWAREPRODUKT gilt: (a) Sie sind berechtigt, mit einer einzigen Lizenz mehrere Websites zu betreiben und Ihren Kunden/Nutzern mehrere Webdienste zur Verfügung zu stellen. (b) Sie können clientseitige Webseiten-Plug-Ins (z.B. ActiveX-Controls, Java Applets und Anwendungen, Enhanced Compressed Wavelet (ECW)-Plug-ins) an Benutzer verteilen. (c) Sie können dieses web-basierte SOFTWAREPRODUKT auf mehreren PCs in einem Cluster laden, das als einzelner Webserver dient, vorausgesetzt, Sie haben die entsprechende Anzahl der Lastverteilungslizenzen oder Anzahl von Kernen von Intergraph erhalten und die Gesamtzahl der bereitgestellten Server oder Anzahl der Kerne überschreitet nicht die zugelassene Anzahl. (d) Sofern es nicht anders in der Installationsanleitung angegeben wurde, dürfen Sie die Java-Script-Source-Dateien nur kopieren und verteilen, um den Ausgabevektorkartentyp des web-basierten SOFTWAREPRODUKTS und der damit verbundenen Webseiten zu unterstützen. Außerdem dürfen Sie abgeleitete Werke ausschließlich für Ihren internen Gebrauch erstellen. 3.1.4 Sofern dies nicht anders in der Installationsanleitung angegeben wurde, dürfen Sie für Software-Produkte, die XSL-Stylesheets für die Präsentation von XML-Dateien enthalten, nur die XSL-Stylesheets und davon abgeleitete Arbeiten zum Zwecke der Präsentation von XML-Dateien und davon abgeleitete Arbeiten (zusammen als „XML-Produkte” bezeichnet) für Ihr Unternehmen nutzen. Sie sind nicht dazu berechtigt, die XSL-Stylesheets oder XML-Produkte auf einer Stand-Alone Basis zu vertreiben. XSL-Stylesheets dürfen nicht für die Produktion von verleumderischem, diffamierendem, betrügerischem, obszönem oder pornografischem Material, oder Material, das das geistige Eigentum Dritter verletzt oder sonst in irgendeiner Weise illegal ist, verwendet werden. Alle mit dem SOFTWAREPRODUKT gelieferten XSL-Stylesheets sind und bleiben Eigentum von Intergraph. 3.1.5 Sofern dies in der Installationsanleitung nicht anders angegeben wurde, dürfen Sie für SOFTWAREPRODUKTE, die mit einer Anwendungsprogrammierschnittstelle („API“) und/oder Konfigurations-Setups geliefert wurden, die API(s) verwenden, um Ihre eigenen Erweiterungen zu den SOFTWAREPRODUKTEN zu schreiben, und dürfen Sie das Konfigurations-Setup verwenden, um das SOFTWAREPRODUKT zu konfigurieren, jedoch nur in dem Umfang, wie dies durch die API(s) und das Konfigurations-Setup gestattet ist. Soweit Intergraph Ihnen keine Rechte an seinem geistigen Eigentum (im Sinne der Definition aus Artikel 6.1.2) überträgt, indem Intergraph Ihnen gestattet, Ihre eigenen Erweiterungen unter Verwendung der API(s) zu schreiben oder die Software über das Konfigurations-Setup zu konfigurieren, erklären Sie sich hiermit damit einverstanden und erkennen an, dass Intergraph sämtliche Rechte (falls vorhanden) an seinem SOFTWAREPRODUKT sowie an seiner/seinen API(s) und seinem Konfigurations-Setup behält. Intergraph macht keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf solche Erweiterungen und / oder Konfigurationen. Dies gilt im gesamten Umfang des jeweils geltenden Rechts, und Intergraph und seine Zulieferer lehnen alle Garantien, sowohl ausdrücklich und stillschweigend, in Bezug auf solche Erweiterungen und / oder Konfigurationen ab. Dies gilt einschließlich und ohne Ausnahme für stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Verwendungen von hohem Risiko und Nicht-Verletzungen. Die Nutzung solcher Erweiterungen und / oder Konfiguration ist ausschließlich auf eigene Gefahr möglich, und Sie stimmen hiermit zu, Intergraph und seine Lieferanten in Bezug auf solche Erweiterungen und / oder Konfigurationen von allem freizustellen.. 3.1.6 Sie sind dafür verantwortlich und tragen das alleinige Risiko für die Sicherung aller Systeme, Softwareprodukte, Anwendungen und Daten, sowie für die ordnungsgemäße Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS. 3.1.7 Sie müssen zu allen Zeiten jegliche Urheber-, Patent-, Marken- und Zuwendungsvermerkte bezüglich jeder Kopie, Veränderung oder jeden Teilbereich des SOFTWAREPRODUKTS aufbewahren, reproduzieren und angeben. Dies gilt ohne Ausnahme für die Installation, die Verwendung, beim Aus- und Einchecken und/oder bei der Zusammenführung in ein anderes Programm. 3.2 FOLGENDE PROZESSE SIND FÜR IHRE LIZENZ VERBOTEN: 3.2.1 Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT beziehungsweise eine Kopie, eine Änderung oder einen zusammengeführten Teil davon nicht an ein anderes Unternehmen oder an eine andere Organisation (bspw, inter-company transfer) übertragen oder an eine Person verkaufen, vermieten, lizensieren, leasen, verleihen oder anderweitig übertragen. Jede nicht genehmigte Übertragung führt automatisch zur sofortigen Kündigung der Lizenz. 3.2.2 Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht dekompilieren, zerlegen, oder auf andere Weise verfälschen oder eine andere Person dazu autorisieren, dies zu tun. 3.2.3 Sie dürfen technischen Beschränkungen des SOFTWAREPRODUKTS nicht umgehen oder eine andere Person dazu autorisieren, dies zu tun. 3.2.4 Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht für andere veröffentlichen, in dem Sie dies für diese kopieren, bzw. eine andere Person dazu autorisieren, dies zu tun. 3.2.5 Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT beziehungsweise eine Kopie, eine Änderung oder einen zusammengeführten Teil davon, sowohl im Ganzen als auch in Teilen, nicht verwenden, kopieren, ändern, verbreiten, weitergeben, lizenzieren oder übertragen, außer dies wurde ausdrücklich in dieser EULA angegeben. 3.2.6 Sie dürfen einzelne Teile des SOFTWAREPRODUKTS nicht mit einem anderen als dem für Sie lizenzierten Softwareprodukt oder auf anderen Computern wieder verwenden oder eine andere Person dazu autorisieren, dies zu tun. Das SOFTWAREPRODUKT ist als einzelnes Produkt lizenziert. 3.2.7 Sie dürfen die Lizenzmechanismen des SOFTWAREPRODUKTS oder die Lizenzbestimmungen nicht umgehen, oder eine andere Person dazu autorisieren, dies zu tun. 3.2.8 Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht einsehen oder für Zwecke nutzen, die mit Intergraph konkurrieren, oder eine andere Person dazu autorisieren, dies zu tun. 3.2.9 Sie oder eine andere von Ihnen autorisierte Person dürfen das SOFTWAREPRODUKT ausschließlich wie in diesem EULA angegeben nutzen. 3.2.10 Für ein Desktop-basiertes SOFTWAREPRODUKT, das Node-Locked ist, gilt: (i) Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht für web-basierte Anwendungen betreiben. (ii) Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht von mehreren Benutzern auf einer Workstation gleichzeitig nutzen lassen. 3.2.11 Sie dürfen die Entwickler-Lizenz nicht für Produktionszwecke (bspw. für eine voll eingesetzte Webseite) nutzen oder eine andere Person dazu autorisieren, dies zu tun. 3.2.12 Sie dürfen keine Ergebnisse von Benchmark-Tests, die auf der Software laufen, gegenüber Dritten offen legen oder eine andere Person dazu autorisieren oder berechtigen, dies zu tun. Die Beispiel- und Demo-Datensätze und damit verbundenen Skripte, die mit einigen der SOFTWAREPRODUKTE geliefert werden (die „Beispieldaten“) dienen lediglich zum Zwecke der Instruktion der Nutzer zur Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS, mit dem die Beispieldaten geliefert werden. Die Beispieldaten werden in Verbindung mit dem SOFTWAREPRODUKT lizenziert und dürfen in einer Produktionslösung nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Intergraph weiter vertrieben, lizenziert, verkauft, übertragen oder anderweitig genutzt werden.

3.2.13 Das SOFTWAREPRODUKT ist nicht zu hundert Prozent (100%) fehlertolerant. Das SOFTWAREPRODUKT wurde nicht für den Einsatz in einer Situation ausgelegt oder bestimmt, wo Versagen oder Fehler jeglicher Art des SOFTWAREPRODUKTS zu Tod oder schwerer Körperverletzung oder zu schweren körperlichen Schäden, bzw. das Eigentum oder die Umwelt betreffende Schäden führen könnten („Risikonutzung“). Ihr SOFTWAREPRODUKT ist nicht zur Risikonutzung oder in Verbindung mit einer Risikonutzung lizenziert. Die Risikonutzung ist STRENG VERBOTEN. Eine Risikonutzung beinhaltet zum Beispiel die folgenden Anwendungen: der Betrieb von Luftfahrzeugen oder anderen Formen von Massenverkehrsmitteln, von nuklearen oder chemischen Anlagen und Medizinprodukten der Klasse III. Sie willigen hiermit ein, das Softwareprodukt nicht für eine Risikonutzung oder im Zusammenhang mit einer Risikonutzung zu verwenden.

3.2.14 Für ein web-basiertes SOFTWAREPRODUKT gilt: (a) Sie dürfen das web-basierte SOFTWAREPRODUKT ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Intergraph nicht verwenden, um Software als Server oder Host laufen zu lassen. (b) Sie dürfen eine Lastverteilungslizenz (LOB) des web-basierten SOFTWAREPRODUKTS nicht losgelöst von dessen Primärlizenz verwenden. (c) Sie dürfen Primärlizenzen (und ihre zugewiesenen Lastverteilungslizenzen), die unter einer einzelnen Teilenummer (z.B. “Produktname - ARBEITSGRUPPE”) bestellt oder geliefert wurden, nicht für andere Einheiten oder Organisationen oder an einer anderen physischen geographischen Adresse verwenden. (d) Kernbezogene Beschränkungen für das APOLLO-SOFTWAREPRODUKT von Intergraph: Lizenzgebühren und Installationsbeschränkungen für APOLLO-SOFTWAREPRODUKTE von Intergraph basieren auf der Anzahl der Kerne, die in dem Server vorhanden sind, auf dem die APOLLO-SOFTWAREPRODUKTE von Intergraph installiert sind. Jedes Produkt kann in Vielfachen von vier (4) Kernen bis hin zu maximal zweiunddreißig (32) Kernen lizenziert werden. Sie sind dafür verantwortlich, die Anzahl der Kerne auf Ihrem Host-Server zu bestimmen und die richtige Anzahl von Kern-Lizenzen zu erwerben. Jede Lizenz eines APOLLO-SOFTWAREPRODUKTS von Intergraph darf nur auf einem einzigen Server installiert werden. Zum Beispiel erlaubt Ihnen eine 8-Kern-Lizenz nicht, zwei Kopien einer Komponente jeweils auf einem 4-Kern-Server zu installieren. In einer virtualisierten Datenverarbeitungsumgebung, in der Hyper-Threading, "virtual machine"-Technologie oder andere vergleichbare Techniken "virtuelle Prozessoren" erzeugen, die nicht zwingend mit dem auf den Server vorhandenen physischen Kernen übereinstimmen, hängen Ihre Nutzungsrechte von dem Verhältnis zwischen der Anzahl der Kerne, für die Sie eine Lizenz besitzen, der Anzahl der auf Ihrem Host-Server vorhandenen physischen Kernen und der Anzahl der Prozessoren, die dem APOLLO-SOFTWAREPRODUKT von Intergraph in der virtualisierten Umgebung zur Verfügung stehen, wie folgt ab: Wenn die Anzahl der Kerne, für die Sie eine Lizenz besitzen, die Anzahl der auf dem Host-Server vorhandenen physischen Kerne erreicht oder übersteigt, stellen zusätzliche virtuelle Prozessoren, die durch Hyper-Threading oder andere Methoden des Multitaskings hinsichtlich eines physischen Kerns erzeugt werden, keine Verletzung Ihrer Lizenzbeschränkungen dar. Wenn Sie jedoch den Wunsch haben, das APOLLO-SOFTWAREPRODUKT von Intergraph auf einem Host-Server zu installieren, dessen Anzahl von vorhandenen physischen Kernen die Zahl der Kerne überschreitet, für die Sie eine Lizenz besitzen, dürfen Sie das APOLLO-SOFTWAREPRODUKT von Intergraph nur innerhalb einer virtuellen Maschine für „Gäste“ betreiben, die Zugang zu einer maximalen Anzahl von Prozessoren (virtuell, physisch oder auch beides) hat, die die Anzahl der Kerne, für die Sie eine Lizenz besitzen, unterschreitet oder mit dieser identisch ist.

3.3 Entschädigungsleistungen durch Sie. Sie willigen ein, Intergraph gegenüber Klagen, Ansprüchen, Kosten, Aufwendungen und/oder Schäden an Intergraph schad- und klaglos zu halten, die aus einer Verletzung der in diesem EULA festgelegten Einschränkungen oder verbotenen Aktionen durch Sie oder einen Nutzer entstehen. 4.0 LAUFZEIT. Dieser EULA gilt auf unbestimmte Zeit oder bis zum Ablauf des Abonnements oder Leasings der Software, wenn dieses nicht erneuert wurde. Dieser EULA kann gekündigt werden (a) durch Sie, indem Sie an Intergraph das originale SOFTWAREPRODUKT zurückschicken oder indem Sie das SOFTWAREPRODUKT zusammen mit allen Kopien, Modifikationen und zusammengeführten Teilen in jeglicher Form dauerhaft vernichten; (b) durch Intergraph, wenn Sie irgendwelche Bestimmungen aus diesem EULA verletzen oder es unterlassen, die geforderten Lizenz- oder Abo-Gebühr(en) zu bezahlen; (c) wenn Sie ein Upgrade installieren, für das ein neuer Lizenzvertrag gilt, der das SOFTWAREPRODUKT-Upgrade abdeckt, oder (d) durch Ablauf der einschlägigen Lizenzdateien, wenn es sich um eine zeitlich befristete Lizenz handelt. Sie willigen ein, bei früherer Kündigung dieses EULA oder bei früherem Auslauf Ihres Softwareabonnements, die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS (und alle Kopien, Änderungen und fusionierten Teile des SOFTWAREPRODUKTS in jeglicher Form und alle Komponententeile des SOFTWAREPRODUKTS) zu beenden und das SOFTWAREPRODUKT dauerhaft zu vernichten und diese Vernichtung gegenüber Intergraph schriftlich zu bestätigen. 5.0 AUDIT. Intergraph hat das Recht, Ihre Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS und Ihre Einhaltung der Bestimmungen dieses EULA während Ihrer normalen Geschäftszeiten zu prüfen. Intergraph wird Sie dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich über eine Prüfung informieren. Das Recht auf Überprüfung wird auf zweimal pro Kalenderjahr begrenzt. Vor dem Beginn einer Prüfung werden die Mitarbeiter von Intergraph eine von Ihnen zur Verfügung gestellte angemessene Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen. Während der Prüfung ermöglichen Sie den Mitarbeitern von Intergraph den angemessenen Zugang zu Ihren Unterlagen und Ihrem Personal. Die Kosten der Prüfung werden durch Intergraph übernommen, es sei denn, die Ergebnisse der Prüfung zeigen, dass Sie zu wenig Gebühren an Intergraph gezahlt haben, in diesem Fall erklären Sie sich bereit, diese Gebühren zum vorher vereinbarten Preis für die Lizenz oder das Abonnement des SOFTWAREPRODUKTS plus Zinsen auf diese Unterzahlung ab Datum der ursprünglichen Fälligkeit von zwei Prozent (2%) pro Monat oder den höchsten gesetzlich zulässigen Zinssatz zu übernehmen, und Sie stimmen ferner zu, alle Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung zu tragen. 6.0 GEISTIGES EIGENTUM. 6.1 Eigentumsrechte. 6.1.1 Software. ALLE SOFTWAREPRODUKTE SIND PROPRIETÄRE PRODUKTE VON INTERGRAPH UND ZUSÄTZLICHEN DRITTEN UND SIND DURCH URHEBERRECHTSGESETZE UND INTERNATIONALE VERTRÄGE GESCHÜTZT. EIGENTUMSRECHTE AN DEN SOFTWAREPRODUKTEN UND AN ALLEN KOPIEN, MODIFIKATIONEN UND ZUSAMMENGEFÜHRTEN TEILEN EINES SOFTWAREPRODUKTS BLEIBEN ZU JEDER ZEIT BEIINTERGRAPH UND DIESEN DRITTEN. Die SOFTWAREPRODUKTE sind gemäß dieses EULA lizenziert und werden nicht verkauft. Intergraph und weitere Dritte behalten alle Rechte, Titel und Anteile an allen SOFTWAREPRODUKTEN, einschließlich und ohne Ausnahme aller geistigen Eigentumsrechte an und für jedes SOFTWAREPRODUKT. Alle Rechte, die Ihnen nicht ausdrücklich durch dieses EULA oder durch andere anwendbare Lizenzvereinbarungen oder Bedingungen von Software von Drittanbietern gewährt werden, sind Intergraph und diesen dritten Parteien vorbehalten. Wenn nicht durch Intergraph schriftlich anders angegeben, ist gemäß diesem EULA kein Quellcode lieferbar. Zusätzliche Informationen zu Patenten von Intergraph einschließlich einer Liste der mit den SOFTWAREPRODUKTEN von Intergraph verbundenen eingetragenen Patente sind auf www.intergraph.com/patents <http://www.intergraph.com/patents> verfügbar. 6.1.2 Geistiges Eigentum. Sie erkennen an, dass Intergraph und seine Dritthersteller alle Rechte an den Handelsnamen von Intergraph und der jeweiligen Dritthersteller besitzen und dass Ihnen gemäß dieses EULA kein Recht und keine Lizenz übertragen werden, solche Handelsnamen zu verwenden. Wenn Sie einen Patentanspruch gegen Intergraph oder einen Dritthersteller zu Patenten erheben, der Ihrer Meinung nach durch das SOFTWAREPRODUKT verletzt wird, endet Ihre Patentlizenz von Intergraph und ggf. gegenüber den/m Dritthersteller(n) für das SOFTWAREPRODUKT automatisch. 6.2 Verletzung geistigen Eigentums. 6.2.1 Rechtsmittel durch Intergraph. Für den Fall, dass das SOFTWAREPRODUKT nach Intergraphs Auffassung zum Gegenstand eines Anspruchs aus der Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum eines ordnungsgemäß erteilten amerikanischen Rechts des geistigen Eigentums wird oder werden kann, darf Intergraph nach eigenem Ermessen und Kosten (a) für Sie das Recht zur weiteren Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS beschaffen; (b) das SOFTWAREPRODUKT modifizieren, um es nicht verletzend aber funktionell gleich zu machen; (c) das SOFTWAREPRODUKT mit einem Softwareprodukt ersetzen, das nicht verletzend aber funktional gleich ist; oder (d) eine anteilige Rückzahlung an Sie über den Betrag leisten, den Sie Intergraph für das SOFTWAREPRODUKT tatsächlich bezahlt haben. 6.2.2 Entschädigung durch Sie. Im Falle eines Verfahrens (Prozess, Forderung oder Klage), das sich (ganz oder teilweise) auf Modifikationen, Erweiterungen oder Ergänzungen bezieht, die durch Sie oder eine Person oder Gesellschaft in Ihrem Namen oder durch Ihre Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS in Kombination mit anderen, nicht von Intergraph beigebrachten Produkten gemacht wurden, stimmen Sie zu, alle Rechte, Titel und Anteile von Intergraph an dem SOFTWAREPRODUKT sowie Intergraphs Wohlwollen und Ansehen in gutem Glauben und auf eigene Kosten schadlos zu halten und zu verteidigen, genau als ob eine Forderung gegen Sie gestellt würde. Sie erstatten Intergraph alle Aufwendungen für die Klageerwiderung einschließlich aller angemessenen Anwaltsgebühren, die von Intergraph zu seiner Klageerwiderung in besagtem Anspruch ausgegeben wurden und zahlen jedes gegen Intergraph getroffene Urteil. Die Klageerwiderung erfolgt durch einen Anwalt Ihrer Wahl und Intergraph kooperiert angemessen mit diesem auf Ihre Kosten. Sie haben die alleinige Kontrolle über die besagte Klageerwiderung, aber Sie gestatten Intergraph, sich in angemessener Weise an seiner eigenen Verteidigung zu beteiligen und Sie kooperieren auch in angemessener Weise mit Intergraph in Bezug auf die Abwicklung von Ansprüchen. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen kann Intergraph sich jederzeit dazu entscheiden, die Klageerwiderung von Intergraph auf eigene Kosten zu übernehmen und Sie werden bei der Übertragung solch einer Klageerwiderung an Intergraph entsprechend gut kooperieren und helfen. 6.3 HAFTUNGSAUSSCHLUSS VON GEISTIGEM EIGENTUM UND BEGRENZUNG DER HAFTUNG. DIE EINGESCHRÄNKTEN GARANTIEN ZUM GEISTIGEM EIGENTUM GEMÄSS DIESEM EULA TRETEN AN DIE STELLE , ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZITEN GARANTIEN BEZOGEN AUF DIE VERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE; DIESE EINGESCHRÄNKTEN GARANTIEN ZU GEISTIGEM EIGENTUM STELLEN GEMEINSAM MIT DEN GENANNTEN RECHTEN DIE VOLLSTÄNDIGE GARANTIEVERPFLICHTUNG UND -HAFTUNG VON INTERGRAPH IM HINBLICK AUF DIE VERLETZUNG GEISTIGEN EIGENTUMS DAR. DIE EINGESCHRÄNKTEN GARANTIEN ZU GEISTIGEM EIGENTUM GEBEN IHNEN BESTIMMTE RECHTE. SIE HABEN MÖGLICHERWEISE ANDERE RECHTE, DIE JE NACH GERICHTSBARKEIT VARIIEREN. WENN IRGENDEIN TEIL DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES ÜBER AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZITE GARANTIEN ODER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR UNGÜLTIG ERKLÄRT WIRD, LEHNT INTERGRAPH AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GARANTIEN AB UND BESCHRÄNKT SEINE HAFTUNG AUF DIE HÖCHSTE GESETZLICH ZULÄSSIGE HAFTUNGSHÖHE. WIRD EINE GRÖSSERE GARANTIE ODER HAFTUNG GEMÄSS DEM AUF DIESER VEREINBARUNG ANWENDBAREN GESETZ ANGEORDNET, GARANTIERT UND HAFTET INTERGRAPH FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT IN HÖHE DER MINDESTANFORDERUNGEN GEMÄSS BESAGTEM GESETZ. 7.0 BESCHRÄNKTE GARANTIEN. 7.1 Intergraph gewährleistet Ihnen für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Lieferung, dass das Übergabemedium des SOFTWAREPRODUKTS frei von Fehlern in Material und Verarbeitung ist, vorausgesetzt, das SOFTWAREPRODUKT wird unter normalen Bedingungen verwendet und steht in strikter Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses EULA. Sie verpflichten sich, Intergraph unverzüglich über eine unbefugte Nutzung, Instandsetzung oder Änderung oder den Missbrauch des SOFTWAREPRODUKTS sowie jeden Verdacht auf Fehler im Übergabemedium des SOFTWAREPRODUKTS zu informieren. 7.2 Intergraph garantiert, dass sie das Recht besitzt, Ihnen diese Lizenz zu gewähren. 7.3 DIE OBEN GENANNTEN EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN GELTEN ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZIERTEN GARANTIEN, UND STELLEN DIE GESAMTE GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT VON INTERGRAPH DAR. DIE EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN GEBEN IHNEN BESTIMMTE RECHTE. SIE HABEN MÖGLICHERWEISE ANDERE RECHTE, DIE JE NACH GERICHTSBARKEIT VARIIEREN. WENN SICH DIESER ABSCHNITT ÜBER DIE GARANTIE NICHT AN LOKALE GESETZE HÄLT, DANN GELTEN DIE MINDESTGARANTIEZEITEN WIE VON DEN GESETZEN IN IHREM LAND VORGESCHRIEBENEN. 8.0 GARANTIEAUSSCHLÜSSE. ALLE GARANTIEN GEMÄSS DIESES EULA SIND UNGÜLTIG, WENN DIE STÖRUNG EINES UNTER DIE GARANTIE FALLENDEN ELEMENTS DIREKT ODER INDIREKT DURCH EINE NICHT-AUTORISIERTE NUTZUNG ODER DURCH MISSBRAUCH EINES UNTER DIE GARANTIE FALLENDEN ELEMENTS ENTSTEHT. DIES GILT EINSCHLIESSLICH UND OHNE AUSNAHME FÜR DIE NUTZUNG EINES UNTER DIE GARANTIE FALLENDEN ELEMENTS, UND ZWAR FÜR ANWENDUNGEN UNTER NICHT NORMALEN BETRIEBSBEDINGUNGEN, DIE UNERLAUBTE ÄNDERUNG ODER REPARATUR EINES UNTER DIE GARANTIE FALLENDEN ELEMENTS ODER DIE UNTERLASSUNG VON ROUTINEMÄSSIGEN WARTUNGSMASSNAHMEN EINES UNTER DIE GARANTIE FALLENDEN ELEMENTS. SOFERN DIES NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESEM EULA GENANNT WURDE, LEHNEN INTERGRAPH UND SEINE LIEFERANTEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZITEN GARANTIEN IN BEZUG AUF DAS SOFTWAREPRODUKT IM GESETZLICH MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG AB. DIES GILT EINSCHLIESSLICH UND OHNE AUSNAHME FÜR IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, BESTÄNDIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, RISIKONUTZUNG UND NICHTVERLETZUNG. INTERGRAPH GARANTIERT NICHT, DASS JEDES SOFTWAREPRODUKT IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLT, UND INTERGRAPH GARANTIERT UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, DASS ALLE SOFTWAREPRODUKTE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI LAUFEN. DAS SOFTWAREPRODUKT WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND SIE TRAGEN DAS ALLEINIGE RISIKO DER VERWENDUNG DES SOFTWAREPRODUKTS. WENN EIN TEIL DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES ÜBER AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GARANTIEN UNGÜLTIG IST, LEHNT INTERGRAPH JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GARANTIEN IM GESETZLICH MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG AB. WIRD EINE GRÖSSERE GARANTIE ODER HAFTUNG GEMÄSS DEM AUF DIESER VEREINBARUNG ANWENDBAREN GESETZ ANGEORDNET, GARANTIERT UND HAFTET INTERGRAPH FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT IN HÖHE DER MINDESTANFORDERUNGEN GEMÄSS BESAGTEM GESETZ. 9.0 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. SIE ÜBERNEHMEN DIE VOLLE UND UNEINGESCHRÄNKTE HAFTUNG FÜR IHRE NUTZUNG DES SOFTWAREPRODUKTS. BIS ZUR ÄUSSERSTEN GRENZE DES ANWENDBAREN GESETZ HAFTET INTERGRAPH ODER SEINE LIEFERANTEN IN KEINEM FALL FÜR ALLE SPEZIELLEN, ZUFÄLLIGEN, INDIREKTEN ODER STRAFRECHTLICHEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN ALLER ART (EINSCHLIESSLICH UND OHNE AUSNAHME VON SCHÄDEN FÜR ENTGANGENE NUTZUNG ODER PRODUKTION, EINNAHMEVERLUSTE ODER GEWINN, VERLUST VON DATEN, VERLUST VON GESCHÄFTLICHEN INFORMATIONEN, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, ANSPRÜCHEN DRITTER ODER SONSTIGE VERMÖGENSSCHÄDEN), DIE AUS DIESER VEREINBARUNG UND/ODER DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES SOFTWAREPRODUKTS ENTSTEHEN, SELBST WENN INTERGRAPH ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN IST. INTERGRAPH HAFTET IN KEINEM FALL FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNGSANSPRÜCHE, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM HERUNTERLADEN, DEM ANZEIGEN, DER VERWENDUNG, DER VERVIELFÄLTIGUNG, DER VERBREITUNG ODER DER PREISGABE VON INTERGRAPH BEREITGESTELLTEN BEISPIELDATEN ENTSTEHEN. DIES GILT EINSCHLIESSLICH UND OHNE AUSNAHME FÜR JEGLICHE FORDERUNGEN, VERBINDLICHKEITEN ODER DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER SPEZIELLE SCHÄDEN BZW. STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN BEISPIELDATEN ODER DER NUTZUNG VON BEISPIELDATEN ENTSTEHEN. INTERGRAPHS UMFASSENDE HAFTUNG AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM EULA IST BESCHRÄNKT AUF DIE HÖHE DER VON IHNEN TATSÄCHLICH FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT ODER DAS SOFTWAREABONNEMENT ZUM ZEITPUNKT DES EINTRETENS DES HAFTUNGSFALLS AN INTERGRAPH GEZAHLTEN SUMMEN. SOFERN NICHT ANDERS DURCH GELTENDES RECHT GEREGELT, DARF UNABHÄNGIG VON DESSEN FORM VON IHNEN NACH MEHR ALS EINEM (1) JAHR NACH EINTRETEN DES HAFTUNGSFALLS KEIN ANSPRUCH GESTELLT WERDEN, DER AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM EULA ENTSTEHT. DA EINIGE LÄNDER DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG NICHT ERLAUBEN, TRIFFT DIE OBIGE EINSCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZU. SOLLTE EIN TEIL DIESES PARAGRAPHEN UNGÜLTIG SEIN, BESCHRÄNKT INTERGRAPH SEINE HAFTUNG AUF DIE GESETZLICH MAXIMAL ZULÄSSIGE HÖHE. 9.1 Für den Fall, dass das SOFTWAREPRODUKT im Wesentlichen nicht mit den begrenzten Gewährleistungen gemäß dieses EULA übereinstimmt, fällt die gesamte Haftung und Ihre exklusive Schadensbeseitigung wie folgt aus: entweder (i) die Änderung, die Reparatur oder den Ersatz des SOFTWAREPRODUKTS oder (ii) Kündigung dieses EULA und eine anteilsmäßige Rückerstattung an Sie für die Zeit, in der das SOFTWAREPRODUKT nicht wesentlich mit den beschränkten Garantien gemäß dieses EULA übereinstimmte, und zwar über den tatsächlichen Betrag, den Sie Intergraph für das SOFTWAREPRODUKT bezahlt haben. Jeglicher Austausch und jegliche Updates und/oder Upgrades während der ursprünglichen Gewährleistungsfrist wird/werden nur für die restliche Zeit der ursprünglichen Gewährleistungsfrist gewährt. Solange Intergraph irgendeine dieser oben genannten Abhilfemaßnahmen ergreift, stellt diese beschränkte Abhilfe kein Versagen ihres wesentlichen Zwecks dar.

9.2 Intergraph handelt im Namen seiner Lieferanten zu dem alleinigen Zweck des Ausschlusses und/oder der Einschränkung von Verpflichtungen, Garantien und Haftungen dieses EULA, jedoch nicht in anderer Hinsicht oder für andere Zwecke. 10.0 EINSCHRÄNKUNGEN. 10.1 Eingeschränkte Rechte der Regierung der USA. Wenn das SOFTWAREPRODUKT (einschließlich aller Updates, Upgrades, Dokumentation oder technischen Daten im Zusammenhang mit solch einem SOFTWAREPRODUKT) direkt oder indirekt durch oder im Namen einer Einheit oder Behörde der Regierung der Vereinigten Staaten lizenziert, gekauft, abonniert oder erhalten wird, so tritt auch dieser Abschnitt 10.1 in Kraft. 10.1.1 Für zivile Behörden: Das SOFTWAREPRODUKT wurde mit privaten Kosten entwickelt, und ist eine „beschränkte Computersoftware“, die mit eingeschränkten Rechten in Übereinstimmung mit dem amerikanischen Bundeserwerbsgesetz („FAR“) 52.227-19 (a) bis (d) (Kommerzielle Computer Software - eingeschränkte Rechte) vorgelegt wurde. 10.1.2 Für Einheiten des Verteidigungsministeriums: Das Software-Produkt wurde auf private Kosten entwickelt und ist eine „Computer Software zur wirtschaftlichen Nutzung“, die mit eingeschränkten Rechten im Einklang mit den Defense Federal Acquisition Regulations („DFARS“) und DFARS 227.7202-3 (Rechte in kommerzieller Computersoftware oder kommerzielle Computersoftware-Dokumentation) vorgelegt wurde. 10.1.3 Hinweis: Dieses SOFTWAREPRODUKT ist wie in DFARS 252.227-7014 (Rechte an nicht kommerzieller Computersoftware) und FAR 12.212 (Computer Software) definiert eine „kommerzielle Computersoftware“, die auch „technische Daten“ wie in DFARS 252.227-7015 (Technische Daten) und FAR 12.211 (Technische Daten) definiert umfasst. Jegliche Nutzung, Abänderung, Reproduktion, Freigabe, Ausübung, Anzeige oder Offenlegung dieser „kommerziellen Computersoftware“ steht in strikter Übereinstimmung mit der allgemeinen kommerziellen Lizenz des Herstellers, die dem gültigen Regierungsvertrag beigefügt ist und darin aufgenommen wird. Intergraph und ggf. dritte Software-Hersteller sind der Hersteller. Dieses SOFTWAREPRODUKT wird nicht veröffentlicht, und alle Rechte sind nach den Urheberrechtsgesetzen der Vereinigten Staaten vorbehalten. 10.1.4 Von der Regierung vorbehaltene Rechte: Die in das SOFTWAREPRODUKT integrierte MrSID-Technologie wurde teilweise durch ein Projekt am „Los Alamos National Laboratory“, das von der U.S.-Regierung finanziert und gemäß vertraglicher Vereinbarung durch die University of California („Universität“) geleitet wird, entwickelt; und die LizardTech, Inc besitzt daran eine ausschließliche gewerbliche Lizenz. Sie wird gemäß der Lizenz von LizardTech verwendet. Die MrSID-Technologie wird durch das U.S.-Patent mit der Nr. 5.710.835 geschützt. Ausländische Patentanmeldungsverfahren sind bereits anhängig. Die U.S.-Regierung und die Universität haben sich Rechte an der MrSID-Technologie vorbehalten, darin inbegriffen, aber nicht beschränkt auf: (a) Die U.S.-Regierung besitzt eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, unwiderrufliche, voll bezahlte Lizenz, um weltweit für die USA oder in deren Namen Erfindungen zu betreiben oder betreiben zu lassen, die unter das U.S.-Patent mit der Nr. 5.710.835 fallen, und besitzt weitere Rechte gemäß 35 U.S.C. § 200-212 und einschlägigen Umsetzungsvorschriften; (b) wenn die Rechte von LizardTech an der MrSID-Technologie während der Laufzeit dieses EULA enden, dürfen Sie das SOFTWAREPRODUKT weiterhin verwenden. Sämtliche Bestimmungen aus dieser Lizenz, die vernünftigerweise in diesem Sinne ausgelegt werden könnten, würden dann die Universität und/oder die U.S.-Regierung schützen; und (c) die Universität ist nicht verpflichtet, Know-how, technische Unterstützung oder technische Daten an Nutzer der MrSID-Technologie bereitzustellen, und gibt keinerlei Gewährleistung oder Erklärung bezüglich der Rechtswirksamkeit des U.S.-Patents mit der Nr. 5.710.835 oder dahingehend ab, dass die MrSID-Technologie keinerlei Patente oder andere Eigentumsrechte verletzt. Für weitere Informationen zu diesen Bestimmungen kontaktieren Sie LizardTech, 1008 Western Ave., Suite 200, Seattle, WA 98104, USA.

10.2 Exportbeschränkungen. Dieses SOFTWAREPRODUKT, einschließlich aller technischen Daten in Bezug auf dieses SOFTWAREPRODUKT, unterliegt den geltenden Gesetzen und Vorschriften der Vereinigten Staaten, darin inbegriffen - aber nicht beschränkt auf - den U.S. Export Administrations Act. Abweichungen von amerikanischem Gesetz sind unzulässig. Dieses SOFTWAREPRODUKT, einschließlich der technischen Daten im Zusammenhang mit diesem SOFTWAREPRODUKT sowie alle Derivate dieses SOFTWAREPRODUKTS, dürfen unter den folgenden Bedingungen nicht direkt oder indirekt (beispielsweise über Remote Access) exportiert oder re-exportiert werden: 10.2.1 Nach Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan oder Syrien oder an alle Staatsbürger dieser Länder. 10.2.2 An jede natürliche oder juristische Person, die auf einer der schwarzen Listen der Vereinigten Staaten stehen, d.h. einschließlich und ohne Ausnahme die des U.S. „Department of Commerce Denied Persons, Entities, and Unverified Lists” (www.bis.doc.gov/complianceandenforcement/liststocheck.htm <http://www.bis.doc.gov/complianceandenforcement/liststocheck.htm>), die „United States Department of Treasury Specially Designated Nationals List” (www.treas.gov/offices/enforcement/ofac/ <http://www.treas.gov/offices/enforcement/ofac/>) und den „United States Department of State Debarred List” (http://www.pmddtc.state.gov/compliance/ debar.html <http://www.pmddtc.state.gov/compliance/debar.html>). 10.2.3 An jede Einheit, die weiß oder Grund zur Annahme hat, dass der Endverbrauch im Zusammenhang mit der Entwicklung, Erstellung, Herstellung oder Verwendung von Raketen, chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder andere ungesicherten oder sensiblen nuklearen Nutzungen erfolgt. 10.2.4 An jede Einheit, die weiß oder Grund zur Annahme hat, dass ein illegaler Weiterversand stattfinden wird. Wenn das von Ihnen erhaltene SOFTWAREPRODUKT auf dem Datenträger als von ITAR kontrolliert identifiziert wird, wurde dieses SOFTWAREPRODUKT gemäß der US International Traffic in Arms Regulations (ITAR) als Verteidigungsprodukt bestimmt. Der Export dieses Software-Produkts aus den Vereinigten Staaten muss durch eine durch die Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) des amerikanischen Außenministeriums erteilte Lizenz oder durch eine ITAR Lizenzausnahme abgedeckt werden. Das SOFTWAREPRODUKT darf nicht an ein Land oder einen Endnutzer weiterverkauft, umgeleitet oder übertragen werden, oder in einem Land oder von einem Endnutzer verwendet werden, als zu den Zwecken, wie sie durch die bestehende Lizenz oder ITAR Befreiung zugelassen sind. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses EULA darf dieses SOFTWAREPRODUKT in anderen Ländern oder von anderen Endnutzern verwendet werden, wenn eine vorherige schriftliche Genehmigung von der DDTC eingeholt wird. Sie stimmen zu, Intergraph für die Klagegründe, Ansprüche, Kosten, Aufwendungen und/oder Schäden, die aus einer Verletzung der Ausfuhrbeschränkungen gemäß dieses EULA durch Sie oder einen Nutzer für Intergraph entstehen, schad- und klaglos zu halten. Alle Fragen zum Export oder des Re-Exports des SOFTWAREPRODUKTS oder zu ITAR Beschränkungen, sofern diese anwendbar sind, müssen an das Export Compliance Department von Intergraph in 19 Interpro Road, Madison, Alabama, USA 35758 oder an exportcompliance@intergraph.com <mailto:exportcompliance@intergraph.com> gerichtet werden. 10.3 Territoriale Nutzungseinschränkungen. Sofern nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich von Intergraph erlaubt, ist die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS außerhalb des Landes, in dem es zugelassen ist, strengstens untersagt. 10.4 Geheimhaltung. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Intergraph über Informationen und Daten verfügt, die sich, einschließlich und ohne Ausnahme auf geistiges Eigentum beziehen, das von Intergraph entwickelt, geschaffen oder entdeckt wurde, oder geistiges Eigentum, das Intergraph bekannt geworden ist oder an Intergraph übermittelt wird, welche im Tagesgeschäft von Intergraph kommerziellen Wert haben („Vertrauliche Informationen“). Intergraph betrachtet solche Vertraulichen Informationen als sein Eigentum und sieht diese als vertraulich an. Sie stimmen zu, die Vertraulichen Informationen von Intergraph und alle von Intergraph zur Verfügung gestellten Informationen oder Daten jeglicher Form so zu schützen und vertraulich zu behandeln, wie Ihre eigenen vertraulichen Informationen und Daten, sie in jedem Fall aber mit angemessener Sorgfalt zu behandeln und alle Lizenzbestimmungen, Urheber-, Patent-, Marken- und Geschäftsgeheimnisgesetze einzuhalten, so wie sie Intergraphs Vertrauliche Informationen oder andere von Intergraph bereit gestellten Informationen oder Daten behandeln würden. 11.0 ALLGEMEINES. 11.1 Gesamte Vereinbarung. Sie erkennen an, dass Sie dieses EULA gelesen und verstanden haben und erklären sich mit ihren Bestimmungen und Bedingungen einverstanden. Sie stimmen ferner zu, dass dieses EULA die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen Ihnen und Intergraph in Bezug auf den Gegenstand dieses EULA darstellt und dass dieses EULA alle vorherigen Angebote oder Vereinbarungen, in mündlicher oder schriftlicher Form, und jede andere Kommunikation zwischen Ihnen und Intergraph in Bezug auf den Gegenstand dieses EULA ersetzt. Dieser EULA darf nur durch eine schriftliche Urkunde verändert werden, die von Ihnen und Intergraph unterzeichnet ist; vorausgesetzt jedoch, dass bestimmte Intergraph SOFTWAREPRODUKTE und Upgrades zusätzlichen oder unterschiedlichen, je nach Einzelfall, Bedingungen unterliegen können, die in einem Nachtrag einen EULA oder einen separaten EULA enthalten ist, der mit dem betreffenden SOFTWAREPRODUKT oder Upgrade geliefert wird. Die Vervielfältigung dieses EULA durch zuverlässige Mittel (z.B. durch Druck, Fotokopie oder Fax) wird als Original angesehen. 11.2 Salvatorische Klausel. Wann immer möglich, darf jede einzelne Bestimmung dieses EULA in einer Weise ausgelegt werden, so dass sie nach geltendem Recht gültig und wirksam ist. Wenn eine Bestimmung dieses EULA allerdings nach geltendem Recht ungültig oder untersagt ist, so ist diese Bestimmung nur in dem Umfang eines solchen Verbots oder der entsprechenden Ungültigkeit unwirksam, ohne die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung oder der übrigen Bestimmungen dieser EULA einzuschränken. 11.3 Überschriften. Die verschiedenen Überschriften in dieses EULA sind lediglich zur besseren Verständlichkeit eingefügt und berühren nicht die Bedeutung oder Auslegung dieses EULA oder irgendeines Abschnitts oder Bestimmung dieses EULA. 11.4 Kein Verzicht. Jedes Versäumnis einer der beiden Parteien, die Ausübung dieses EULA durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf den Gebrauch von Rechtsmitteln dar, beziehungsweise berührt die Rechte besagter Partei nicht von Rechtsmitteln Gebrauch zu machen, über die sie für einen Bruch der Bedingungen in dieses EULA verfügen. 11.5 Hinweise. Jede Benachrichtigung oder andere Mitteilung („Mitteilung“), die im Rahmen dieser EULA gefordert oder erlaubt werden, muss schriftlich erfolgen und entweder persönlich oder per E-Mail, Fax, Kurierdienst, Expressdienst, oder per frankiertem Einschreiben, mit Rückschein übermittelt werden. Eine persönlich überbrachte Benachrichtigung gilt nur als zugestellt, wenn dies durch den Empfänger schriftlich bestätigt wird. Eine durch E-Mail oder Fax überbrachte Benachrichtigung gilt nach Übertragung als zugestellt, sofern der Absender eine schriftliche Bestätigung über die Empfangsübertragung vom Empfänger erhält. Eine durch Expressdienst überbrachte Benachrichtigung gilt vierundzwanzig (24) Stunden nach Versand als zugestellt. Eine durch Einschreiben überbrachte Benachrichtigung gilt achtundvierzig (48) Stunden nach Versand als zugestellt. Wenn eine Frist dieses EULA mit der Auslieferung der Mitteilung an eine oder mehrere Parteien beginnt, so beginnt diese Frist erst, wenn alle erforderlichen Benachrichtigungen als zugestellt gelten. Die Adresse für Benachrichtigungen ist Intergraph Corporation, 19 Interpro Road, Madison, Alabama 35758, Attn: Legal Department, 256-730-2333. 11.6 Übertragung von Rechten. Keine Partei hat das Recht, ihre Rechte zu delegieren, oder irgendeine ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses EULA ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei zu übertragen, dies gilt mit der Ausnahme, dass Intergraph seine Rechte und Pflichten aus diesem EULA ohne Ihre Zustimmung übertragen kann, und zwar (i) an ein Unternehmen, das alle oder wesentliche Teile des Vermögens von Intergraph oder einer Abteilung von Intergraph, die ein Produkt oder eine Dienstleistung gemäß dieses EULA vertreibt, erwirbt; (ii) an ein Unternehmen, das alle oder wesentliche Teile der Vermögenswerte am Produkt oder der Produktlinie gemäß dieses EULA erwirbt; oder (iii) jedes Tochterunternehmen, aller Partner oder Nachfolger bei einer Fusion oder Übernahme von Intergraph. Jeder Versuch, von Ihnen, die Lizenz oder das SOFTWAREPRODUKT zu lizenzieren, abzutreten oder zu übertragen, außer wie ausdrücklich in diesem EULA angegeben, ist nichtig und beendet sofort die Lizenz. 11.7 Andere Intergraph Softwareprodukte. Wenn Sie andere Intergraph Softwareprodukte haben oder nutzen, lesen Sie bitte dieses EULA und alle anderen Bedingungen sorgfältig durch, da es Unterschiede in den Bedingungen geben kann. 11.8 Beschränkte Beziehung. Die Beziehung zwischen Ihnen und Intergraph ist eine von unabhängigen Auftragnehmern und weder Sie noch Ihre Mitarbeiter haben die Befugnis, Intergraph zu binden. 11.9 Geltendes Recht, Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit. Dieses EULA kann im Rahmen und im Einklang mit den Gesetzen des Staates Alabama für alle Zwecke ausgelegt und durchgesetzt werden und gilt als in Madison, Alabama, USA angenommen. Sie und Intergraph willigen ein, dass jegliche rechtlichen Schritte oder Verfahren, die direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit diesem EULA entstehen, im Circuit Court für Madison County, Alabama, USA oder dem US District Court des Northern District of Alabama, Northeastern Division, eröffnet werden. Sie und Intergraph willigen ein, sich der Gerichtsbarkeit zu unterwerfen und erklären, dass der Verhandlungsort für derartige Klagen oder Verfahren in diesen Gerichten gültig ist. Dieses EULA wird nicht vom Kollisionsrecht einer Gerichtsbarkeit oder der UN-Konvention über Verträge über den internationalen Warenkauf geregelt, deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen ist. 11.10 VERZICHT AUF DAS GESCHWORENENGERICHT. INTERGRAPH UND SIE VERZICHTEN HIERMIT IN NACH GELTENDEM RECHT HÖCHSTEN ZULÄSSIGEN UMFANG AUF IHR JEWEILIGES RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN FÜR ALLE GERICHTSVERFAHREN, DIE DIREKT ODER INDIREKT AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM EULA ENTSTEHEN. SOWOHL INTERGRAPH ALS AUCH SIE (I) BESCHEINIGEN, DASS KEIN VERTRETER, AGENT ODER ANWALT EINER ANDEREN PARTEI AUSDRÜCKLICH ODER AUF ANDERE WEISE DARGESTELLT HAT, DASS EINE SOLCHE VERTRAGSPARTEI IM FALLE EINES RECHTSSTREITES DEN VORSTEHENDEN VERZICHT NICHT DURCHSETZEN WÜRDE, UND (II) ERKENNEN AN, DASS SOWOHL INTERGRAPH UND SIE DAZU ANGEHALTEN WURDEN, IN DIESES EULA EINZUTRETEN DURCH UNTER ANDEREM DIE GEGENSEITIGE VERZICHTSERKLÄRUNG UND BESCHEINIGUNGEN IN DIESEM VERZICHT AUF DAS GESCHWORENENGERICHT. 11.11 Unterlassungsanspruch; kumulative Rechtsmittel. Sie erkennen an und stimmen zu, dass ein Verstoß gegen dieses EULA von Ihnen nicht wieder gutzumachenden Schaden an Intergraph verursachen kann, für den der finanzielle Schaden schwierig zu bestimmen sein kann, oder ein unzureichendes Rechtsmittel sein kann. Sie bestätigen, dass Intergraph zusätzlich zu ihrer sonstigen Rechten und Rechtsmittel das Recht hat, bei Verstoß gegen dieses EULA von Ihnen Unterlassungsanspruch zu suchen und zu erhalten, und Sie verzichten im Hinblick auf eine solche Verletzung ausdrücklich auf Einwände, die Intergraph hat oder gegen angemessene gesetzliche Abhilfe haben kann. Die Rechte und Rechtsmittel, die in diesem EULA angeführt sind, sind kumulativ und gleichzeitig und können gesondert, nacheinander oder zusammen verfolgt werden. 11.12 Anwaltshonorare und Kosten. Im Falle eines Gerichtsverfahrens, das aus oder im Zusammenhang mit diesem EULA entsteht, hat die obsiegende Partei in einer solchen Maßnahme das Recht, in angemessener Höhe Anwaltsgebühren und Kosten für alle derartigen Rechtsstreitigkeiten, einschließlich für die Gerichtsverhandlung und allen Stufen des Verfahrens zu erhalten. 11.13 Sprachregelung. Die Sprache für dieses EULA ist Englisch. Wenn Sie eine Übersetzung dieses EULA in einer anderen Sprache erhalten, so wurde diese für Ihren Komfort zur Verfügung gestellt. 11.14 VERWENDUNG AUßERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN. Wenn Sie sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden, so gelten auch die Bestimmungen des folgenden Abschnitts: (i) Die Parteien bestätigen, dass diese Vereinbarung und jegliche verwandte Dokumentation in englischer Sprache sein wird, und (ii) Sie sind verantwortlich für die Einhaltung aller lokalen Gesetze in Ihrem Land, die Auswirkungen auf Ihr Recht das SOFTWAREPRODUKT zu importieren, zu exportieren oder zu nutzen haben können, und Sie erklären, dass Sie sämtliche Vorschriften oder Eintragungsverfahren einhalten, die von anwendbarem Gesetzt zur Vollstreckbarkeit dieses EULA verlangt werden. 11.15 Fortbestand. Die Bestimmungen dieses EULA, die die Ausführung nach Ablauf oder Kündigung dieses EULA verlangen oder in Erwägung ziehen, ist ungeachtet des Ablaufs oder der Kündigung einklagbar und vollstreckbar. 12.0 ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR BESTIMMTE SOFTWARE-PRODUKTE. 12.1 GeoMedia Viewer Software - Zusätzliche Bedingungen. Die Software-Lizenz, die speziell für GeoMedia Viewer lizenziert wurde, erlaubt es für die Ausführung auf einer oder mehreren Arbeitsstationen, Kopien auf Festplatte zu speichern und zu laden. Die GeoMedia Viewer-Software darf innerhalb und außerhalb Ihres Unternehmens frei kopiert, übertragen und ausgeliehen werden. 12.2 Beta Software - Zusätzliche Bedingungen. Wenn das SOFTWAREPRODUKT, das Sie mit diesem EULA erhalten haben, eine pre-kommerzielle Version oder Beta-Software ("Beta-Software") ist, dann gelten die folgenden zusätzlichen Bestimmungen. In dem Maße, dass eine Bestimmung in diesem Abschnitt in Konflikt mit anderen Bestimmungen oder Bedingungen dieses EULA steht, löst dieser Abschnitt solch andere Bestimmungen im Hinblick auf die Beta-Software ab, aber nur in dem notwendigen Maße, um den Konflikt zu lösen. Sie müssen alle Informationen über Beta-Software und Ihre Nutzung und Bewertung dieser Informationen und der Beta-Software (zusammenfassend als "Beta-Software Information" benannt) vertraulich behandeln und mit der selben Sorgfalt behandeln, die Sie bei Ihren eigenen vertraulichen Informationen anwenden aber in keinem Fall dürfen Sie weniger als ein vernünftiges Maß an Vorsicht verwenden; und Sie dürfen zu keiner Zeit und aus keinem Grund, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Intergraph solch Beta-Software an eine andere Person oder ein anderes Unternehmen offen legen; vorausgesetzt jedoch, dass davon ausgegangen wird, dass Sie Beta-Software-Informationen an diejenigen Ihrer Vertreter offen legen dürfen, die solche Informationen tatsächlich zum Zwecke der Teilnahme an der geplanten Evaluierung und Tests ("Beta-Testing") der Beta-Software benötigen, unter der Bedingung, dass der Vertreter vor einer solchen Offenlegung über die Bedingungen dieses EULA unterrichtet worden ist. Sie dürfen keine Beta-Software-Information für Gründe oder Zwecke nutzen, die nicht für die Beta-Testing notwendig sind. Sie stimmen zu, die Beta-Software-Information nicht anderweitig zu nutzen oder Beta-Software-Informationen in andere Arbeiten oder Produkte zu übernehmen. Sie erkennen an, dass die Beta-Software eine Pre-Release ist, die Beta-Version stellt kein endgültiges Produkt von Intergraph dar, und kann Programmfehler, Fehler und andere Probleme enthalten, die zu System- oder anderen Ausfällen und Datenverlust führen können. Das SOFTWAREPRODUKT wird ohne Mängelgewähr zur Verfügung gestellt und Intergraph lehnt jegliche Gewährleistung und Haftung Ihnen gegenüber ab. Sie dürfen die Beta-Software nur für die Bewertung und zu Testzwecken und nicht für die allgemeine Produktion verwenden. Sie bestätigen, dass Ihnen Intergraph nicht versprochen oder garantiert hat, dass die Beta-Software oder eines Teils davon irgendeiner Person in der Zukunft bekannt gegeben oder zur Verfügung gestellt wird, dass Intergraph keine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung Ihnen gegenüber dahingehend hat, die Beta-Software zu verkünden oder einzuführen und dass Intergraph kein Produkt einführen muss, das vergleichbar oder kompatibel mit der Beta-Software ist. Demgemäß bestätigen Sie, dass jede Forschung oder Entwicklung, die Sie in Bezug auf die Beta-Software oder auf ein Produkt, das mit der Beta-Software in Verbindung steht, unternehmen, auf eigene Gefahr erfolgt. Während der Laufzeit dieses EULA und falls von Intergraph so verlangt müssen Sie an Intergraph bezüglich der Beta-Tests Rückmeldung geben. Dies umfasst auch Fehler- oder Bugberichte. Nach Erhalt einer späteren unveröffentlichten Version der Beta-Software oder einer Freigabe von Intergraph einer öffentlich freigegeben kommerziellen Version des SOFTWAREPRODUKTS, stimmen Sie zu, alle früheren Beta-Softwareversionen von Intergraph zu retournieren oder dauerhaft zu vernichten. Sie sind damit einverstanden, dass Sie alle unveröffentlichten Versionen der Beta-Software innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abschluss des Beta-Tests zurückzugeben oder vernichten, wenn dieser Zeitpunkt früher als das Datum für die erste kommerzielle Versendung der öffentlich freigegeben kommerziellen Software durch Intergraph ist. 12.3 Auswertungssoftware - Zusätzliche Bedingungen. Wenn das SOFTWAREPRODUKT, das Sie mit diesem EULA erhalten haben, speziell für Zwecke der Bewertung („Auswertungssoftware“) ausgestattet ist, dann gilt folgender Abschnitt so lange, bis Sie eine Lizenz der Vollversion des SOFTWARE-Produkts erwerben. In dem Maße, dass eine Bestimmung in diesem Abschnitt in Konflikt mit einer anderen Bestimmung oder Bedingung dieses EULA steht, wird dieser Abschnitt alle sonstigen Bestimmungen und Bedingungen in Bezug auf die Auswertungssoftware ablösen, allerdings nur in dem Maße, wie es notwendig ist, um den Konflikt zu lösen. Sie dürfen die Auswertungssoftware nur für die Bewertung und Testzwecke und nicht für allgemeine Produktionszwecke nutzen. Sie bestätigen, dass die Auswertungssoftware eine begrenzte Funktionalität enthalten kann und / oder für einen begrenzten Zeitraum funktioniert. Intergraph lizenziert die Auswertungssoftware auf Basis des Istzustands, also ausschließlich für Ihre Bewertung, um Sie bei Ihrer Kaufentscheidung zu unterstützen. Wenn die Auswertungssoftware eine Timeout-Version ist, dann wird das Programm den Betrieb nach Ablauf einer bestimmten Zeit nach der Installation (das „Time Out Datum“) beenden. Bei einem solchen Time Out Datum wird die die Auswertungssoftwarelizenz den Betrieb einstellen und Sie werden nicht in der Lage sein, das SOFTWAREPRODUKT zu verwenden, es sei denn, Sie erwerben eine Lizenz für eine Vollversion des SOFTWAREPRODUKTS. Sie erkennen an, dass eine solche Auswertungssoftware den Betrieb bei Erreichen des Time Out Datums einzustellen wird. Dementsprechend geschieht der Zugang zu Dateien oder Ausgaben, die mit einer solchen Auswertungssoftware oder einem Produkt, das mit dieser Auswertungssoftware in Zusammenhang steht, auf eigene Gefahr. 12.4 Software für Bildungseinrichtungen - Zusätzliche Bedingungen. Wenn das SOFTWAREPRODUKT, das Sie mit diesem EULA erhalten haben, Software für Bildungseinrichtungen ist (bei denen entweder eine Bildungseinrichtungen-Preis für das SOFTWAREPRODUKT gezahlt wurde oder das SOFTWAREPRODUKT aufgrund Ihrer Teilnahme an einem Programm von Intergraph für Bildungs- oder Forschungseinrichtungen erhalten wurde, oder durch einen Ausbildungszuschuss von Intergraph erhalten wird), sind Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu verwenden, es sei denn, Sie sind in Ihrer Rechtsordnung als Endbenutzer aus dem Bildungsbereich angegeben. Sie können die Software für Bildungseinrichtungen nur für Bildungs- und Forschungseinrichtungen verwenden. Die Kommerzielle Produktion und allgemeine Nutzung von Lernsoftware-Produkten ist ausdrücklich untersagt. Zusätzliche Bedingungen sowie die Definition eines Endnutzers der Bildungseinrichtung sind in Intergraphs Richtlinien zur Bildung detailliert, welche Sie auf Anfrage bei Intergraph erhalten können.

12.5 MAP2PDF for IMAGINE - Zusätzliche Bestimmungen. 12.6 Haftungsausschluss. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen in diesem EULA wird keinerlei Gewährleistung in Bezug auf die Leistung von MAP2PDF for IMAGINE gewährt. Zur Klarstellung: MAP2PDF for IMAGINE wird auf einer „AS IS“-Basis [ohne Mängelgewähr] bereitgestellt.

(a) Haftungsbeschränkung. Intergraph und seine Lizenzgeber oder Lieferanten haften für keinerlei Ansprüche, die unabhängig von der Form in Verbindung mit Ihrer Verwendung von MAP2PDF for IMAGINE in Bezug auf MAP2PDF for IMAGINE entstehen oder daraus resultieren.

(b) Akzeptanz. MAP2PDF for IMAGINE gilt im Zeitpunkt Ihrer Installation von MAP2PDF for IMAGINE als akzeptiert.

(c) Nutzungsbeschränkungen. Sie dürfen MAP2PDF for IMAGINE nur zu Ihren internen geschäftlichen Zwecken verwenden und dürfen MAP2PDF for IMAGINE nicht verwenden, um irgendwelche anderen Dateien als GeoPDF-Dateien zu erzeugen. 12.7 ImageStation und Geospatial SDI Software - Zusätzliche Bestimmungen. Manche SOFTWAREPRODUKTE der ImageStation- und Geospatial SDI-Produktfamilien enthalten einen oder mehrere dynamische Link-Bibliotheken (DLLs), die zumindest teilweise von einem offenen Quellcode gemäß der „Code Project Open License“ (CPOL) 1.02, abrufbar unter <http://www.codeproject.com/info/cpol10.aspx>, erstellt wurden. Durch Installation und Verwendung dieser SOFTWAREPRODUKTE erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Bedingungen der CPOL-Lizenz auf diejenigen Teile dieser DLLs Anwendung finden, die mit einem CPOL-lizenzierten offenen Quellcode erstellt worden sind. .

12.8 ECW Browser Plug-in - Zusätzliche Bestimmungen. Das Enhanced Compression Wavelet (ECW)-Browser Plug-in-SOFTWAREPRODUKT („Browser Plug-in“) wurde zum Zwecke der Verwendung als ein Browser Plug-in entwickelt, um innerhalb der Browser Microsoft Internet Explorer, Google Chrome und Mozilla Firefox ( „Browsers“) Bilder anzuzeigen, die unter Verwendung der ECW-Bildtechnologie erzeugt wurden. Browser sind im Browser Plug-in nicht enthalten. Sie dürfen von dem Browser Plug-in so viele Kopien wie nötig anfertigen, als Plug-ins für rechtswirksam lizenzierte Browser auf Computern, die Ihnen gehören oder die Sie kontrollieren. Wenn Sie eine gültige Lizenz zur Verwendung Intergraph Enhanced Compression Wavelet (ECWP) server SOFTWARE PRODUCT („“ECWP Server Software“), dürfen Sie auch Kopien des Browser Plug-ins an andere Personen verteilen, denen Sie Zugang zu Bildern auf Ihrem ECWP-Server gewähren möchten, vorausgesetzt, dass sie den verteilten Kopien diesen EULA beifügen. Alle Kopien des Browser Plug-ins, die, wie hier beschrieben, autorisiert wurden, gelten als autorisierte Kopien. Sie dürfen das Browser Plug-in nur installieren und verwenden, um den Browsern zu ermöglichen, Bilder anzuzeigen, die mit der ECW-Bildtechnologie erzeugt wurden und zu denen Sie über Ihre lizenzierte ECWP Server Software Zugang erhalten. Das Browser Plug-in wird nur zu forschungsbezogenen, kommerziellen, regierungsbezogenen und bildungsbezogenen Zwecken lizenziert und wird nicht zu privaten, familiären oder haushaltsbezogenen Zwecken lizenziert und/oder verwendet DJC880630